OIV
Internationales Amt für Rebe und Wein
Die OIV ist eine zwischenstaatliche wissenschaftliche und technische Einrichtung mit anerkannter Zuständigkeit in den Bereichen Rebe, Wein, weinhaltige Getränke, Tafeltrauben, Rosinen und andere Reberzeugnisse.
Da fast alle weinbautreibenden Nationen der OIV angeschlossen sind, und damit weltweit eine Festlegung der internationalen Normen stattfindet, könnte man die OIV auch als "Weltweinbehörde" bezeichnen. Diese Aussage spiegelt in etwa die Bedeutung der OIV weltweit für den Weinbau wieder.
Um die genauen Aufgaben und den Grund der Gründung einer solchen Organisation zu vestehen ist es interessant in die Historie zu blicken.
Vor der OIV
Man muss sehr weit zurückblicken, um auf die erste internationale Manifestation im Bereich der Rebe zu stossen.
Im Jahre 1874, nach dem Phylloxera-Desaster, das beinahe den gesamten europäischen Weinbau zerstört hatte, versammelten sich die Winzer von Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich und Deutschland, um während eines Kongresses in Montpellier gemeinsam nach Mitteln zur Bekämpfung des gefährlichen Insekts zu suchen.
30 Jahre später, als die Phylloxera-Krise überwunden war, bedrohte eine noch schlimmere Gefahr den Weinbau: durch den unkontrollierten Aufschwung von Produktion und Handel nahm das Ausmass des Betruges so zu, dass der Weltmarkt von Gebräuen aller Art überschwemmt wurde, die fälschlicherweise als Wein geführt wurden.
1908 und 1909 wurden zwei internationale Kongresse in Genf (Schweiz) und in Paris (Frankreich) zur Untersuchung dieses ernsthaften Problems abgehalten. Dank der ersten Definition des Weines und der Bestätigung der Prinzipien der Madrider Konvention vom 14. April 1891 bzgl. der strafrechtlichen Verfolgung von falschen Herkunftsangaben, konnten erhebliche Fortschritte gemacht werden.
Diese Entwicklung wurde durch den 1. Weltkrieg unterbrochen. 1916 wurde sie durch eine internationale Konferenz der Erzeugerländer zu folgenden Themen wieder aufgenommen: die Revision der Zolltarife, die Reglementierung des Austausches zwischen Staaten und die Einrichtung einer internationalen Körperschaft bestehend aus Abgeordneten der Export- und Importländer, die mögliche Streitigkeiten schlichten soll.
Im Jahre 1922 schlug die französische Gesellschaft zur Förderung der Landwirtschaft aufgrund der immer noch beunruhigenden Situation im Weinbau die Schaffung einer internationalen Einrichtung für Wein vor.
Die Idee wurde 1923 auf der Konferenz in Genua (Italien) wieder aufgenommen. Es wurde beschlossen, im engeren Rahmen unter der Beteiligung von Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland und Portugal die Schaffung einer solchen Einrichtung genauer zu untersuchen. Die Abgeordneten dieser Länder trafen sich einige Monate später in Paris (Frankreich) und einigten sich dort auf ein Projekt zur Schaffung eines permanenten internationalen Amtes, welches auf Kosten der Gründungsländer geführt werden sollte.
1924
Eine konkrete Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen. Es bedurfte noch zwei weiterer Konferenzen, die 1924 in Paris (Frankreich) abgehalten wurden, um die Möglichkeiten und Modalitäten zur Schaffung einer internationalen Einrichtung zu untersuchen. Lange Debatten zeugten von den Schwierigkeiten, alle Vorbehalte zu beseitigen. Am 29. November 1924 wurde schliesslich in Paris die Vertragsurkunde von Spanien, Tunesien Frankreich, Portugal, Ungarn, Luxemburg, Griechenland und Italien zur Schaffung eines internationalen Amtes für Rebe und Wein unterzeichnet.
Dies war die juristische Geburtsstunde des OIV. Gemäss der Vertragsbestimmungen waren zum effektiven Inkrafttreten der OIV jedoch mindestens 5 Ratifikationen erforderlich. Bis die nötigen Ratifikationen eingegangen waren, verstrichen weitere drei Jahre (3. Dezember 1927). Am 5. Dezember 1927 hielten die Abgeordneten im Salon de l'Horloge des Aussenministeriums die Gründungssitzung und gleichzeitig erste Arbeitssitzung des "internationalen Amtes für Wein" ab.
Durch Entscheidung der Mitgliedsstaaten wurde der Name des internationalen Amtes für Wein am 4. September 1958 in internationales Amt für Rebe und Wein abgeändert.
Die Revision
Nach 4-jähriger Vorbereitung im Hinblick auf die Revision des Gründungsvertrages des internationalen Amtes für Rebe und Wein vom 29. November 1924 schloss die vierte Sitzung der internationalen Konferenz der Mitgliedsstaaten vom 3. April 2001 mit dem Abschluss eines neuen Vertrages zur Schaffung der "internationalen Organisation für Rebe und Wein".
Die Revision wurde durch eine Resolution der Generalversammlung am 5. Dezember 1997 in Buenos Aires (Argentinien) beschlossen. Ihr Ziel war die Modernisierung der Aufgaben und menschlichen und finanziellen Mittel des internationalen Amtes für Rebe und Wein sowie ihre Anpassung an das weltweite Umfeld des Weinbausektors.
Bei seiner Gründung zählte das internationale Amt für Rebe und Wein acht Erzeugerländer. Heute zählt es 43 Länder, mit Irland, dessen Ansichten und Interessen in Bezug auf diesen wichtigen Wirtschaftssektor manchmal divergieren. Aufgrund der bedeutenden Entwicklungen im internationalen Handel war es für die Mitglieder unbedingt notwendig, die neuen Anforderungen in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Wir haben daher für Sie auf unserer Seite einige der Informationen, die sie ebenfalls auf der Internationalen Seite der OIV finden, hier für Sie aufgearbeitet.